Der Urlaub mit dem Wohnwagen wird immer beliebter. Doch in welche Himmelsrichtung es Reisende auch führen mag, Sicherheit ist bei der Fahrt mit dem Gespann hinter dem Pkw oberstes Gebot. Die ersten Maßnahmen gilt es schon vor der Abfahrt beim Ankuppeln und Beladen des Wohnwagens zu treffen.
Verfügt das Zugfahrzeug noch nicht über eine Anhängerkupplung, gilt es zunächst ein passendes und kompatibles Modell zu finden. Passende Kupplungen und Elektrosätze für den eigenen Pkw findet man etwa auf dieser Website. Damit diese genau passen und sicher sind, brauchen Autobesitzer die Namen des Fahrzeugherstellers und des konkreten Modells. Achtung: In Österreich ist laut ÖAMTC ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich, wenn eine Anhängevorrichtung am Fahrzeug angebracht wird. Beim Ankuppeln sind schließlich mehrere Faktoren wichtig: Zunächst muss man einen Blick auf die eigene Lenkberechtigung werfen. Der ÖAMTC erklärt in diesem Artikel, welches höchstzulässige Gesamtgewicht bei welchen Lenkberechtigungen gegeben sein darf und welche Gesetze darüber hinaus noch bei der Fahrt mit Anhängern zu beachten sind. Zum Beispiel dürfen Urlauber mit der Führerscheinklasse B ausschließlich leichte Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 750 kg ankuppeln. Bei schweren Anhängern mit der gleichen Lenkberechtigung darf hingegen die höchstens zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ein Gewicht von 3.500 kg nicht überschritten werden. Die Lenkberechtigung und das Gewicht des Anhängergespanns sind auch für die maximal erlaubte Geschwindigkeit entscheidende Faktoren: So liegt – mit einem leichten Anhänger und einer Lenkberechtigung der Klasse B – die Höchstgeschwindigkeit in Österreich auf Freiland- und Autostraßen ebenso wie auf der Autobahn bei 100 km/h. Langsamer muss man mit schweren Anhängern fahren, für die eine Lenkberechtigung der Klasse BE/Code 96 erforderlich sind: So gilt einer Übersichtstabelle des ÖAMTCs zufolge auf Freilandstraßen 70 km/h und auf Autostraßen und -bahnen 80 km/h als Maximalgeschwindigkeit.
Das Fahrverhalten mit einem Gespann verändert sich deutlich. So erhöht sich beispielsweise der Bremsweg und in Kurven müssen Fahrer weiter ausholen. Daher sollte jeder die Beladung des Fahrzeuggespanns sehr ernst nehmen. Eine Überladung stellt ein großes Sicherheitsrisiko dar und wird in Österreich mit verhältnismäßig hohen Strafen geahndet. Damit nichts schiefgehen kann, bietet dieser Artikel des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC) eine Übersicht über die Bußgelder in verschiedenen europäischen Ländern und erklärt grundlegende Beladungsregeln. So sollte man unter anderem schwergewichtige Gegenstände unten in Achsennähe und Leichtgewichte in den oberen Schränken verstauen. Um eine Überladung zu vermeiden, gilt es, vorab das höchstmögliche Beladungsgewicht mit einer dafür geeigneten Waage zu ermitteln. Die maximale Stützlast der Caravan-Deichsel und Anhängerkupplung, die wiederum in den Fahrzeugpapieren verzeichnet ist, darf ebenfalls nicht überschritten werden.
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